Trauerspenden, wie gehen Sie vor?
Mit einer Trauerspende an die Stiftung Kindergesundheit Biel setzen Sie sich im Namen der verstorbenen Person für die Kinderklinik und damit für eine wohnortnahe und optimale medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen ein. Bitten Sie in der Traueranzeige um eine Spende für die Stiftung Kindergesundheit Biel und vermerken Sie, dass Sie sich anstelle von Blumen oder Kränzen eine Unterstützung der Arbeit der Kinderklinik Wildermeth wünschen.
Wichtige Informationen zur Erbschaft
Beiträge aus Erbschaften sind für die meisten gemeinnützigen Stiftungen überlebenswichtig, so auch für die Stiftung Kindergesundheit Biel Erbschaften an gemeinnützige Stiftungen sind steuerbefreit, das heisst, Ihr Betrag kommt vollumfänglich dem von Ihnen gewählten Zweck zugute.
Gewisse Personen haben einen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe. Diese Personen sind die leiblichen Kinder, die Ehegattin oder der Ehegatte sowie eingetragene Partner:innen. Dieser sogenannte Pflichtteil darf nicht anderweitig vererbt werden.
Im Testament bestimmen Sie, wie die nicht pflichtteilgeschützten Vermögensanteile verteilt werden sollen. Hierbei können Sie nach Ihren Vorstellungen und Wünschen sowohl natürliche wie auch juristische Personen, etwa Firmen, Vereine oder Stiftungen, begünstigen.
Wie kann ich die Stiftung Kindergesundheit Biel begünstigen?
Um ein gültiges Testament zu verfassen und gleichzeitig die Stiftung Kindergesundheit Biel zu begünstigen, müssen Sie einige Dinge beachten:
Grundsätzlich können Sie Ihr Testament selbständig aufsetzen. Sie müssen es hierfür von Anfang bis Ende eigenhändig verfassen und mit dem Titel «Testament» sowie dem Erstellungsdatum versehen. Formulieren Sie dabei eindeutig, wem Sie was respektive wie viel vermachen wollen. Wenn Sie die Stiftung Kindergesundheit Biel berücksichtigen möchten, können Sie dies mit folgender Formulierung tun: Der gemeinnützigen Stiftung Kindergesundheit Biel, Adresse, vermache ich XXX Franken. Mit Ihrer Unterschrift schliessen Sie das Testament rechtsgültig ab.
Oft gestalten sich die Themen Erbschaft und Testament jedoch komplizierter. Für diese Fälle bieten wir die Möglichkeit einer Testament-Beratung.